Am 5. 12. 2017 hat die EBA Leitlinien1 zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die RL (EU) 2015/2666 ("PSD 2" bzw 2. Zahlungsdienste-RL) in den Übersetzungen aller EU-Sprachen verbreitet. Die Leitlinien fußen auf Art 100 Abs 6 PSD 2 und finden gem Art 99 Abs 1 PSD 2 auf Beschwerden Anwendung, die bei den zuständigen Behörden (somit nicht bei den Zahlungsdienstleistern selbst) wegen mutmaßlicher Verstöße von Zahlungsdienstleistern gegen die PSD 2 eingelegt werden. Beschwerden können von Zahlungsdienstnutzern und anderen Personen eingelegt werden, darunter auch von anderen Zahlungsdienstleistern, die durch die zur Beschwerde geführte(n) Situation(en) beeinträchtigt sind,2 wie auch durch Verbraucherverbände (Rz 6).