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EBA: Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die PSD 2

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/49ZFR 2018, 101 Heft 2 v. 27.2.2018

Am 5. 12. 2017 hat die EBA Leitlinien11EBA/GL/2017/13 vom 5. 12. 2017. zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die RL (EU) 2015/2666 ("PSD 2" bzw 2. Zahlungsdienste-RL) in den Übersetzungen aller EU-Sprachen verbreitet. Die Leitlinien fußen auf Art 100 Abs 6 PSD 2 und finden gem Art 99 Abs 1 PSD 2 auf Beschwerden Anwendung, die bei den zuständigen Behörden (somit nicht bei den Zahlungsdienstleistern selbst) wegen mutmaßlicher Verstöße von Zahlungsdienstleistern gegen die PSD 2 eingelegt werden. Beschwerden können von Zahlungsdienstnutzern und anderen Personen eingelegt werden, darunter auch von anderen Zahlungsdienstleistern, die durch die zur Beschwerde geführte(n) Situation(en) beeinträchtigt sind,22Man denke in diesem Zusammenhang etwa an sog Third Party Provider, denen Zahlungsdienstleister technischen Zugriff auf die Konten ihrer Kunden zu gewähren haben, damit diese ihre Dienste überhaupt erst erbringen können. Siehe Fletzberger, Begutachtungsentwurf Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), ZFR 2017/275, 566 f. wie auch durch Verbraucherverbände (Rz 6).

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