VersVG: §§ 68, 69, 70
Leitsatz (der Redaktion)
Einer versicherten GmbH & Co KG steht die Berufung auf §§ 69 f VersVG weder direkt noch analog zu, auch wenn ein Wechsel aller Kommanditisten und bei der einzigen Komplementärin ein Wechsel aller Gesellschafter stattfindet.