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EIOPA-Opinion zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

AktuellesBearbeiter: Martin Ramharter44Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.ZFR 2017/228ZFR 2017, 462 Heft 9 v. 22.9.2017

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt eine Herausforderung für Versicherungsunternehmen (VU) dar, ihre Verpflichtungen langfristig erfüllen zu können.11Siehe nur EIOPA, 2016 EIOPA Insurance Stress Test Report, EIOPA 16/302 vom 15. 12. 2016, abrufbar unter https://eiopa.europa.eu/Publications/Surveys/EIOPA-BOS-16-302 Insurance stress test 2016 report.pdf. Die RL 2009/138/EG (Solvency II)22ABl L 335 vom 17. 12. 2009 S 1. enthält zwar Regeln über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen (Titel IV). So sieht etwa Art 269 Abs 4 vor, dass nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats eingeleitete Sanierungsmaßnahmen in der gesamten Gemeinschaft - und auch gegenüber Dritten in anderen Mitgliedstaaten - ohne weitere Formalität uneingeschränkt wirksam sind, selbst wenn nach den Rechtsvorschriften dieser anderen Mitgliedstaaten solche Maßnahmen nicht vorgesehen sind oder aber ihre Durchführung von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die nicht erfüllt sind. Ein europaweit harmonisiertes Sanierungs- und Abwicklungsinstrumentarium existiert jedoch bislang nicht.

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