Das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt eine Herausforderung für Versicherungsunternehmen (VU) dar, ihre Verpflichtungen langfristig erfüllen zu können.1 Die RL 2009/138/EG (Solvency II)2 enthält zwar Regeln über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen (Titel IV). So sieht etwa Art 269 Abs 4 vor, dass nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats eingeleitete Sanierungsmaßnahmen in der gesamten Gemeinschaft - und auch gegenüber Dritten in anderen Mitgliedstaaten - ohne weitere Formalität uneingeschränkt wirksam sind, selbst wenn nach den Rechtsvorschriften dieser anderen Mitgliedstaaten solche Maßnahmen nicht vorgesehen sind oder aber ihre Durchführung von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die nicht erfüllt sind. Ein europaweit harmonisiertes Sanierungs- und Abwicklungsinstrumentarium existiert jedoch bislang nicht.