Am 23. 8. 2017 hat die FMA mit BGBl II 2017/223 eine umfangreiche Änderung der FMA-Kostenverordnung 2016 (FMA-KVO 2016 BGBl II 2015/419) kundgemacht. Die Änderungen erfolgen zum Großteil als notwendige Konsequenz der zahlreichen, in den letzten Monaten beschlossenen Neukodifikationen bzw Novellen diverser finanzmarktrechtlicher Gesetze sowie angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens einiger unmittelbar anwendbarer Unionsrechtsakte. Einige Änderungen sind rechtspolitisch motiviert.