1. Überblick
Die RL (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb ("IDD")1 ist vor dem 23. 2. 2018 in nationales Recht umzusetzen.2 Mit dem am 8. 8. 2017 vom BMF veröffentlichen ME für ein VersVertrG 2017 sollen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen betreffenden Bestimmungen im VAG 2016 umgesetzt werden. Die weiteren der Vollziehung durch den BMJ obliegenden Änderungen im VersVG sehen die Erleichterung der elektronischen Kommunikation nach dem Vorbild des VAG 2016 bzw der IDD (vgl § 5a VersVG-E) sowie Anpassungen im Recht der Versicherungsagenten (nunmehr: Versicherungsvertreter) vor, bspw betreffend die haftungsrechtliche Zurechnung von Versicherungsagenten (vgl § 44 Abs 2 VersVG-E) oder die gesetzliche Vollmacht (vgl § 45 VersVG-E). Die Umsetzung der Versicherungsmakler und -agenten betreffenden berufsrechtlichen Bestimmungen der IDD, die in die Zuständigkeit des BMWFW fallen, soll gesondert erfolgen. Hintergrund der kurzen Begutachtungsfrist bis zum 1. 9. 2017 ist ersichtlich die Intention, den parlamentarischen Prozess noch vor den Nationalratswahlen am 15. 10. 2017 abschließen zu können und den Betroffenen ausreichend Zeit für die Umsetzung einzuräumen.