ABGB: §§ 1293 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Die Beurteilung des Wechselkursrisikos ist eine notwendigerweise mit Unsicherheiten behaftete Einschätzung zukünftiger Entwicklungen.ABGB: §§ 1293 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Die Beurteilung des Wechselkursrisikos ist eine notwendigerweise mit Unsicherheiten behaftete Einschätzung zukünftiger Entwicklungen.