Nach der überaus aktiven Tagungsperiode des Parlaments im Juni/Juli 2017 wurden zuletzt folgende finanzmarktrechtliche Gesetze im BGBl kundgemacht:
BGBl I 2017/93:Referenzwerte-Vollzugsgesetz (RW-VG), beinhaltend auch die damit verbundenen Änderungen von § 2 Abs 3, § 22b Abs 1 und § 22d Abs 1 FMABG, mit denen der FMA die diesbezüglichen Aufsichtskompetenzen in Bezug auf das RW-VG übertragen werden, sowie weiters Änderungen des VerbraucherkreditG und des Hypothekar- und ImmobilienkreditG für Konstellationen, in denen Kreditverträge auf einen "Referenzwert" Bezug nehmen.