Der gegenständliche Kommentar zum VAG 2016, dessen Grundstein bereits zu Beginn des Jahres 2016 rechtzeitig zum Inkrafttreten der Neukodifikation des gesamten Versicherungsaufsichtsrechts gelegt worden war (zur Grundlieferung siehe bereits die Rezension des Verfassers, AnwBl 2016, 367), hat knapp vor der Jahreswende noch einen bedeutenden Schritt vorwärts gemacht: Mit den im Dezember 2016 erschienenen Teillieferungen 16-25, welche die §§ 1-5, 82-90, 106-112, 124-127, 202-214, 241-259, 317-332 abdecken, umfasst das Faszikelwerk bereits knapp 1.400 Seiten und kommentiert nunmehr nahezu das gesamte Gesetz. Nur noch wenige Bestimmungen harren ihrer literarischen Bearbeitung. Leider hat jedoch der Gesetzgeber den Autoren und Herausgebern durch die Neukodifikation des Geldwäscherechts im FM-GWG einen Strich durch die Rechnung gemacht, wodurch einige Bestimmungen des VAG 2016 knapp nach Erscheinen der Kommentierungen schon wieder von rechtshistorischer Bedeutung sind - ein laufendes Phänomen unseres schnelllebigen Zeitalters.