ARB 2003: Art 2
Leitsätze (der Redaktion)
Bei fehlerhafter Anlageberatung tritt der reale (zivilrechtliche) Schaden bereits durch den Erwerb der nicht gewünschten Vermögenswerte ein.ARB 2003: Art 2
Leitsätze (der Redaktion)
Bei fehlerhafter Anlageberatung tritt der reale (zivilrechtliche) Schaden bereits durch den Erwerb der nicht gewünschten Vermögenswerte ein.