Eine der wesentlichen Neuerungen des BörseG 2018 ist die umfassende Regelung der Notierungsbeendigung (in der Folge: Delisting). Damit wird eine empfindliche Lücke im österreichischen Kapitalmarktrecht geschlossen - denn bisher war der Rückzug aus dem amtlichen Handel nicht oder nur über Umwege möglich. Dieser Beitrag stellt die Neuregelung dar und gibt erste Hinweise für die praktische Umsetzung.