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Das Delisting nach dem BörseG 2018

BeiträgeUlrich Edelmann/Martin WinnerZFR 2017/185ZFR 2017, 375 Heft 8 v. 18.8.2017

Eine der wesentlichen Neuerungen des BörseG 2018 ist die umfassende Regelung der Notierungsbeendigung (in der Folge: Delisting). Damit wird eine empfindliche Lücke im österreichischen Kapitalmarktrecht geschlossen - denn bisher war der Rückzug aus dem amtlichen Handel nicht oder nur über Umwege möglich. Dieser Beitrag stellt die Neuregelung dar und gibt erste Hinweise für die praktische Umsetzung.

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