In nunmehr sechs Entscheidungen hat sich der OGH mit der unter dem Schlagwort "Negativzinsen" diskutierten Problematik auseinandergesetzt. Die von ihm gefundene Lösung, die Bank nicht zur Zahlung von Negativzinsen zu verpflichten, die Marge aber mit negativen Referenzzinssätzen gegenzuverrechnen, mag salomonisch erscheinen. Die für zweitere Position gegebene Begründung, eine Marge könne nur bei gleichzeitiger Einziehung einer Zinssatzobergrenze vereinbart werden, ist aber gravierenden dogmatischen und praktischen Einwänden ausgesetzt.