Pointiert mag manch einer vielleicht meinen, das Ende der schwarzen Pädagogik habe nunmehr auch das Finanzmarktrecht erreicht. Zu diesem Schluss könnte man kommen, wenn man die jüngsten Entwicklungen im materienspezifischen Verwaltungsstrafrecht analysiert, wie sie dem aktuellen FMA-Jahresbericht zu entnehmen sind: