Drei Jahre sind seit der letzten Überarbeitung des von Arthur Weilinger herausgegebenen und mittlerweile als Standardwerk etablierten Kommentars zum ZADiG im Jahr 2014 vergangen - drei Jahre, in denen sich angesichts der Schnelllebigkeit natürlich viel getan hat. Darunter fällt zwar "nur" eine Gesetzesnovelle an eher nebensächlichen Stellen des Gesetzes im Jahr 2015: Das Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 BGBl I 2015/68 hatte zu punktuellen Anpassungen insb des § 25 ZaDiG betreffend die Rechnungslegung und Abschlussprüfung der Zahlungsinstitute geführt. Die beiden Autoren David Grünberger und Guido Sopp vollzogen die entsprechenden Anpassungen in den Kommentierungen im Rahmen der 52. Lfg.