Am 28. 6. 2017 hat das Plenum des Nationalrats im Rahmen des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (IRÄG) 2017 ua eine Reform der Privatinsolvenz beschlossen (siehe bereits ausführlich zur RV Wolfbauer, Regierungsvorlage zur Reform der Privatinsolvenz im Parlament, ZFR 2017/104, 205). Entgegen dem ursprünglichen Plan, die Abschöpfungsfrist für die Entschuldung von Privatpersonen auf drei Jahre zu verkürzen, erzielten die politischen Kräfte letztendlich einen Kompromiss zur Verkürzung der Frist von derzeit sieben auf zukünftig fünf Jahre (§ 199 Abs 2 IO idF IRÄG 2017). Gleichzeitig wurde jedoch die bisherige Mindestquote von 10 % zur Gänze gestrichen (§ 213 IO idF IRÄG 2017).