Am 30. 6. 2017 wurde im ABl die "VO (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 6. 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der RL 2003/71/EG " (Prospekt-VO) veröffentlicht. Gem Art 49 Abs 1 Prospekt-VO tritt diese am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, mithin am 20. 7. 2017. Zufolge Art 49 Abs 2 Prospekt-VO gilt diese in ihren wesentlichen Teilen ab dem 21. 7. 2019. Damit wird die Prospekt-RL Geschichte sein und das Prospektrecht im Wesentlichen auf unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Bestimmungen beruhen.