Geschäftsmodelle von FinTechs finden insb in den Bereichen Zahlungsdienste, Virtual Currencies und Wertpapierdienstleistungen (Stichwort Robo-Advice) europaweit harmonisiertes Finanzmarktaufsichtsrecht vor. Im Bereich der Bankgeschäfte treffen FinTechs in Österreich auf die Konzessionspflicht von Dienstleistungen, die in anderen Rechtsordnungen nicht als Bankgeschäft normiert sind: Die Vermittlung des Einlagen- oder Kreditgeschäfts und das Factoring. Das jüngste nationale Sonderrecht besteht zu Crowdfunding und zum Video-Ident-Verfahren.