In den vergangenen Jahren hat die EU-Gesetzgebung verstärkt Vorgaben für die Ausgestaltung des nationalen Sanktionensystems gemacht. Das nationale Verwaltungsstrafgesetz ist mit diesen Veränderungen nicht mehr kompatibel. Dies bietet Gelegenheit, über mögliche Änderungen des nationalen Verwaltungsstrafregimes nachzudenken.