Mit BGBl II 2017/100 vom 5. 4. 2017 hat die FMA auf der Grundlage von § 74 Abs 1 iVm § 74 Abs 6 BWG bzw § 11 Abs 6 InvFG 2011 eine Novelle zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht. Die bereits im Jahr 2016 angekündigte Novelle steht iZm den Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Joint Committee von ESMA, EBA und EIOPA vom 27. 5. 2014 und der in weiterer Folge abgegebenen Compliance-Erklärung der FMA und setzt diese Leitlinien flankierend um. Die Leitlinien sollen einen angemessenen Schutz der Verbraucher sicherstellen und die Erwartungen der Aufsicht an die Organisation der Beschwerdeabwicklung in den Instituten klären.