Am 13. 4. 2017 wurde im ABl unter der laufenden Nummer L 101/156 die Leitlinie (EU) 2017/697 des EZB-Rats vom 4. 4. 2017 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die zuständigen nationalen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten in allen offiziellen EU-Sprachen veröffentlicht. Intention der EZB ist es, die Nutzung der Ermessensspielräume durch die nationalen Behörden vollständig an die Nutzung der betreffenden Optionen und Ermessensspielräume durch die EZB gemäß der VO (EU) 2016/445 (EZB/2016/4) anzugleichen (Art I der Leitlinien). IZm insgesamt sechs Einzelbestimmungen der CRR sowie einem auf der CRR beruhenden Level 2-Rechtsakt erfolgen damit Einschränkungen des Ermessensspielraums der nationalen Behörde. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungsgegenstände: