ABGB: §§ 1295 ff, § 1489
Leitsätze (der Redaktion)
Bei Beratungsfehlern in Bezug auf Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzepte, die eine Kombination von Fremdwährungskrediten mit verschiedenen Tilgungsträgern vorsehen, ist für den Beginn der Verjährungsfrist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzept nicht oder nicht im zugesagten Ausmaß risikolos ist.