Die Kontrollpflichten der Verwahrstelle von Investmentfonds gegenüber den Fondsverwaltern sind europäisch und auf Ebene der EU-/EWR-Mitgliedstaaten detailliert geregelt. Gleichwohl sind zahlreiche Fragen ungeklärt. Dieser Beitrag untersucht die Kontrollpflichten der Verwahrstelle anhand in der Praxis aufgetretener Problemfelder. Der Schwerpunkt liegt auf der Pflicht, Weisungen des Fondsverwalters nur auszuführen, wenn diese dem Gesetz und den den Fonds konstituierenden Dokumenten entsprechen.