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Legitime Handlungen nach der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

BeiträgeMag. Sebastian SiederZFR 2017/89ZFR 2017, 171 Heft 4 v. 21.4.2017

Durch die MarktmissbrauchsVO (MAR)11VO (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung: MAR) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG , 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission, ABl L 2014/173, 1. wurden erstmals ausdrücklich legitime Handlungen vom Insiderhandelsverbot ausgenommen. Diese knüpfen an die in der EuGH-Entscheidung Spector22EuGH 23. 12. 2009, C-45/08 , Spector Photo Group und Van Raemdonck. aufgestellte "Spector-Regel" an. Der vorliegende Beitrag stellt die einzelnen legitimen Handlungen des Art 9 MAR systematisch dar und versucht anhand von Spector und der bisherigen Literatur eine Unterscheidung zwischen legitimen Handlungen und verbotenem Insidergeschäft bei den einzelnen Fallgruppen vorzunehmen. Nicht nur aufgrund des verschärften Sanktionsregimes ist diese Unterscheidung für den Kapitalmarkt von großer Bedeutung.

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