Die EU-Kommission hat mit Verspätung ihren Bericht zu Art 14 Rom I-VO (Übertragung von Forderungen) nach Art 27 Abs 2 Rom I-VO veröffentlicht.1 Art 14 Rom I-VO betrifft unter Übertragung von Forderungen insb bedeutende Bereiche wie das internationale Factoring, Global- und Sicherungszessionen, Sicherheitenpooling und Verbriefungen.2 Der Bedeutung von Art 14 Rom I-VO für internationale Finanztransaktionen entsprechend, rückt der Kommissionsbericht sowie ein Auftrag der EU-Kommission für eine weitere rechtsvergleichende Studie3 die Finanzmärkte in den Mittelpunkt.