Leitsatz (der Redaktion)
Keine Aufklärungspflichtverletzung des Anlageberaters, wenn Anleger zur Verfügung gestellte Informationen nicht zur Kenntnis nehmen.
OGH 24. 5. 2016, 4 Ob 65/16m
Aus der Begründung des OGH
[...] Die Revision der Kl, mit der sie ihr Schadenersatzbegehren weiter verfolgen, ist entgegen dem den OGH nicht bindenden Zulässigkeitsausspruch des BerufungsG nicht zulässig.