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LIBOR-Manipulation: örtliche (internationale) Zuständigkeit

JudikaturOGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2017/11ZFR 2017, 23 Heft 1 v. 27.1.2017

EuGVVO 2012: Art 7 Nr 2

Leitsatz (der Redaktion)

Ist der Geschädigte ein Bankkunde, der seine Schadenersatzklage auf eine unionsrechtswidrige Marktbeeinflussung durch die Bekl stützt, ist der Erfolgsort für das Kartelldeliktsrecht, also der Ort, an jenem der durch die kartellbedingten Mehrkosten verursachte Schaden entsteht, der (Wohn-)Sitz des Geschädigten.

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