Kreditinstitutsgruppen müssen Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Basis erfüllen. Eine entscheidende Frage ist dabei die Abgrenzung des aufsichtlichen Konsolidierungskreises. Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf für technische Regulierungsstandards der EBA werden die Bedingungen für die Einbeziehung in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis vereinheitlicht. Banken müssen sich auf einige Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage einstellen.