ABGB: §§ 1293 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Bei behaupteter Verletzung einer Schutznorm (wie kartellrechtl Vorschriften) hat der Geschädigte den Eintritt des Schadens, dessen Höhe und die Normverletzung zu behaupten und zu beweisen.ABGB: §§ 1293 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Bei behaupteter Verletzung einer Schutznorm (wie kartellrechtl Vorschriften) hat der Geschädigte den Eintritt des Schadens, dessen Höhe und die Normverletzung zu behaupten und zu beweisen.