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Verbraucher- und Deliktsgerichtsstand iSd EuGVVO bei Ansprüchen wegen Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht?

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2017/263ZFR 2017, 545 Heft 11 v. 16.11.2017

EuGVVO: Art 7, Art 17, Art 25

Leitsätze (der Redaktion)

Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands iSd EuGVVO ist eine direkte vertragl Beziehung zwischen den Streitteilen. Deshalb kommt beim Erwerb von Aktien auf dem Sekundärmarkt der Verbrauchergerichtsstand für Ansprüche gegen den Emittenten nicht in Betracht.

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