EuGVVO: Art 7, Art 17, Art 25
Leitsätze (der Redaktion)
Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands iSd EuGVVO ist eine direkte vertragl Beziehung zwischen den Streitteilen. Deshalb kommt beim Erwerb von Aktien auf dem Sekundärmarkt der Verbrauchergerichtsstand für Ansprüche gegen den Emittenten nicht in Betracht.