ABGB: §§ 1293 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Für den Umfang und die konkrete Ausgestaltung von Beratungs- und Aufklärungspflichten sind grundsätzlich die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.ABGB: §§ 1293 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Für den Umfang und die konkrete Ausgestaltung von Beratungs- und Aufklärungspflichten sind grundsätzlich die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.