ABGB: § 1489
OGH 25. 9. 2015, 6 Ob 153/15s
Aus der Begründung des OGH
Im Frühjahr 2004 erwarb der Kl gemeinsam mit seiner damaligen Frau eine hypothekarisch belastete Liegenschaft, zu deren Finanzierung sie mit der beklP zwei Kreditverträge über insgesamt 260.000 € abschlossen. Es handelt sich um endfällige Fremdwährungskredite in Schweizer Franken mit dem 31. 10. 2028 als Rückzahlungstermin. Zur Besicherung und als Tilgungsträger diente eine fondsgebundene Erlebens- und Ablebensversicherung bei der (damaligen) S***** Versicherung AG mit einer Versicherungsdauer bis 1. 4. 2029.