ABGB: § 907a
Leitsätze (der Redaktion)
Das 12-tägige Überschreiten der Zahlungsfrist ist kein bloß geringfügiges Überschreiten der Zahlungsfrist und rechtfertigt den Eintritt des Terminverlusts bei einem Prämienvergleich.ABGB: § 907a
Leitsätze (der Redaktion)
Das 12-tägige Überschreiten der Zahlungsfrist ist kein bloß geringfügiges Überschreiten der Zahlungsfrist und rechtfertigt den Eintritt des Terminverlusts bei einem Prämienvergleich.