KSchG: § 6 Abs 3
Leitsätze (der Redaktion)
Der bekl Versicherer (Verbandsklageverfahren) schließt als Unternehmerin mit Verbrauchern laufend Versicherungsverträge (hier: "Lebensversicherungen mit Beitragsrückgewähr") ab, denen sie ihre Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde legte. Diese AVB enthalten folgende Bestimmungen: