Mit Bundesgesetz BGBl I 2016/76, ausgegeben am 1. 8. 2016, wurde insb das Börsegesetz 1989 geändert und die RL 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie - MAD) umgesetzt. Zudem diente die Novelle zur Erlassung flankierender Regelungen zur VO (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR). Zusätzlich wurde mit der Novelle wird die DurchführungsRL (EU) 2015/2392 hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen die MAR in nationales Recht umgesetzt.