Das APAG schafft die notwendige innerstaatliche Voraussetzung für die unmittelbare Anwendbarkeit der VO (EU) 537/2014 und dient der Umsetzung der RL 2014/56/EU über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen. Die Richtlinie musste bis 16. 6. 2016 in nationales/österreichisches Recht umgesetzt werden. Das APAG wurde zwar im Juni im Nationalrat beschlossen, die Zustimmung der Bundesländer hat allerdings einige Zeit gedauert, sodass das Gesetz erst im August im BGBl verlautbart werden konnte.