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Zum Schutzzweck der Erlaubnispflicht bei Einlagengeschäften

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/223ZFR 2015, 415 Heft 9 v. 14.9.2015

dKWG: § 32

dBGB: § 823

Amtlicher Leitsatz

Die gem § 32 Abs 1 KWG bestehende Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften iSd § 1 Abs 1 Satz 2 Nr 1 KWG bezweckt nicht zu verhindern, dass von dem Einlagenkonto aus durch den Bankkunden verlustbringende Anlagegeschäfte getätigt oder anderweitig geschlossene Verträge erfüllt werden, die nicht in den Verantwortungsbereich des Kreditinstituts fallen.

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