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Bitte um Ratenzahlungsmöglichkeit allein ist kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/222ZFR 2015, 414 Heft 9 v. 14.9.2015

dInsO: § 133

Amtlicher Leitsatz

Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (im Anschluss an die stRsp, zuletzt BGH ZIP 2014, 1887 RN 28).

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