Noch rechtzeitig vor Ende seiner Tagungsperiode hat der Nationalrat am 7. 7. 2015 einen neuen Rechtsrahmen für alternative Finanzinstrumente geschaffen. Das hat er einerseits durch den Beschluss des Alternativfinanzierungsgesetzes ("AltFG"), welches umfassende Erleichterungen für (Klein-)Emissionen enthält, und andererseits durch die damit einhergehenden Änderungen des KMG erreicht.2 Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der beabsichtigten Liberalisierung bei Emissionen alternativer Finanzinstrumente; eine Darstellung des für Crowdfunding-Plattformen geschaffenen regulatorischen Umfelds unterbleibt.