Am 5. 6. 2015 wurde die VO (EU) 848/2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) im ABl der EU (L 141, 19) kundgemacht. Die VO (EU) 848/2015 gilt grds ab dem 26. 6. 2017. Die VO (EG) 1346/2000 ist ab diesem Zeitpunkt aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang D dieser Verordnung zu lesen.