Die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie (2015/849/EU ),1 vom Europäischen Parlament am 20. 5. 2015 in zweiter Lesung angenommen, wurde am 5. 6. 2015 im ABl veröffentlicht (in der Folge "GW-RL"). Die Mitgliedstaaten haben sie bis spätestens 26. 6. 2017 in nationales Recht umzusetzen. Zeitgleich wurde eine neue Geldtransfer-Verordnung (EU) 847/2015 2 verabschiedet, die ebenfalls ab dem 26. 6. 2017 (direkt) anwendbar ist. Hauptanlass für die Novellierung war die Anpassung der europäischen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die überarbeiteten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) aus dem Jahr 2012. Der europäische Gesetzgeber nutzte dabei die Gelegenheit, eigene Akzente zu setzen. So gehen einige neue Regeln über die FATF-Empfehlungen hinaus oder betreffen typisch europäische Themen, etwa das Verhältnis von Heimatstaat und Gaststaat bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU.3