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Geänderte Zahlungsdiensterichtlinie ("PSD 2 bzw PSD II") verabschiedet

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2015/210ZFR 2015, 393 Heft 8 v. 7.8.2015

Am 5. 5. 2015 haben sich Rat und EU-Parlament auf die PSD 2 geeinigt. Damit geht ein längeres politisches Tauziehen um die Zukunft des europäischen Zahlungsmarktes zu Ende, das erhebliche Änderungen für Zahlungsdienste mit sich bringen wird. Mit der PSD 2 soll auf die vielfältigen Entwicklungen im Bereich innovativer Zahlungsprodukte der letzten Jahre reagiert werden, va im Bereich Mobile und Online Payments. Zudem sollen Verbraucher besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung, zB strittigen Transaktionen, geschützt werden. Die Annahme der PSD 2 wird für den Sommer 2015 erwartet. Sie wird daher bis ca Mitte 2017 in Österreich umzusetzen sein.

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