Mit Schreiben vom 23. 4. 2015 hat das BMF den Ministerialentwurf 122/ME 25. GP betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das InvFG 2011 und das ImmoInvFG geändert werden, zur Begutachtung vorgelegt. Gegenstand des Novellierungsvorhabens ist in der Hauptsache die Umsetzung der RL 2014/91/EU 1 zur Änderung der RL 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (kurz: "OGAW V") im österreichischen Recht. Darüber hinaus beinhaltet der vorliegende Ministerialentwurf Anpassungen der steuerlichen Bestimmungen des InvFG 2011 und des ImmoInvFG im Hinblick auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erlassung der Fonds-Melde-Verordnung 2015 (betreffend die Meldung steuerrelevanter Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF) sowie die (praxistaugliche) Festlegung des Zeitpunkts der steuerlichen Erfassung von Fondseinkünften. In Übereinstimmung mit der durch die OGAW-RL bestimmten Umsetzungsfrist (vgl Art 2 OGAW V) sollen die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Novelle mehrheitlich mit 18. 3. 2016 in Kraft treten. Die (kurze) Frist zur Begutachtung des Novellierungsvorschlags ist am 11. 5. 2015 verstrichen.