dBGB: §§ 307, 675y
Amtlicher Leitsatz
Die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank "Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR" ist nach § 307 Abs 3 Satz 1 BGB kontrollfähig und nach § 307 Abs 1 Satz 1 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, weil sie zu deren Nachteil von § 675y BGB abweicht.