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Collective Action Clauses müssen vereinbart werden

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/137ZFR 2015, 268 Heft 6 v. 17.6.2015

dBGB: § 793

Amtlicher Leitsatz

Ein Staat kann die Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche aus von ihm begebenen Schuldverschreibungen gegenüber Privatpersonen weder unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand noch wegen einer mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung verweigern.

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