Mit der Verlautbarung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 20162 am 20. 2. 2015 im BGBl erfolgte auf nationaler Ebene die Umsetzung der RL 2009/138/EG (Solvabilität II-RRL)3 noch vor dem Ende der Umsetzungsfrist am 31. 3. 2016. Neben der delegierten Verordnung4 auf Ebene 2 und den technischen Standards der EIOPA auf Ebene 3 wird das Regelwerk durch die Verordnungen der FMA vervollständigt.