Nach der Veröffentlichung der delegierten Verordnung2 durch die Europäische Kommission sind noch weitere umfangreiche Arbeiten, insb durch die EIOPA, zur Vervollständigung des Regelwerks erforderlich. Die Arbeiten wurden von EIOPA in je zwei Sets von Leitlinien und technischen Regulierungsstandards unterteilt. Das erste Set der Leitlinien und technischen Standards deckt im Wesentlichen jene Teile ab, die für die bereits mit 1. 4. 2015 möglichen aufsichtlichen Genehmigungen erforderlich sind und wurde von April bis Juni 2014 konsultiert. Das zweite Set der Leitlinien befindet sich derzeit in Begutachtung und soll im Juli 2015 veröffentlicht werden.