Die beiliegende Übersicht soll die Auswirkungen des Urteils vom 22. 10. 2014, 3 Ob 138/14m, auf die einzelnen Typen von Versicherungsagenten im Detail darstellen. Im Anlassfall hat der OGH eine mit einem Ausschließlichkeitsagenten getroffene Vereinbarung, welche den Entfall des Folgeprovisionsanspruchs bei jeder Form der Beendigung - somit auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Versicherungsagenten (ohne wichtigen Grund) - vorsieht, für sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB erklärt. Dies begründet der OGH damit, dass Arbeitnehmerähnlichkeit auch bei einem sonst selbstständigen Handelsvertreter (Versicherungsvermittler) gegeben sein kann, wobei in weiterer Folge aber eine genauere Differenzierung innerhalb der Berufsgruppe der Versicherungsagenten so wie in der beiliegenden Übersicht vorgenommen werden muss. Das HVertrG sah bis zum Inkrafttreten der §§ 26 a bis d HVertrG explizit keine Sonderregelungen für Versicherungsvermittler vor, jedoch war dieses nach der Judika-