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Ist die außergerichtliche Geltendmachung von zweifelhaften Ansprüchen eine gesetzwidrige Praxis? - Eine kritische Analyse von OGH 7 Ob 11/14i

BeiträgeMag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/79ZFR 2015, 162 Heft 4 v. 21.4.2015

In der Entscheidung 7 Ob 11/14i sprach der OGH aus, dass es eine gesetzwidrige Praxis iSd § 28a KSchG darstellt, den Kunden "einseitig vorzugeben", welche Regelung im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle einer unwirksamen Dauerrabattrückforderungsklausel tritt, und den sich daraus ergebenden Betrag einzufordern. Der Beitrag beleuchtet diese Entscheidung kritisch und zeigt ihre problematischen Auswirkungen auf.

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