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VfGH: Keine Verfassungswidrigkeit von § 31 Abs 1 Z 3a lit c 5. Satz BMSVG

JudikaturVfGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2015/59ZFR 2015, 116 Heft 3 v. 17.3.2015

BMSVG: § 31 Abs 1 Z 3a lit c

B-VG: Art 18, Art 144 Abs 2 und 3

Leitsatz (der Redaktion)

§ 31 Abs 1 Z 3a lit c 5. Satz BMSVG richtet sich an einen Kreis Rechtsunterworfener, von denen angenommen werden kann, dass sie über die tatsächlichen Umstände der Veranlagung von Vermögen Bescheid wissen. Ihnen kann auch unterstellt werden, dass sie festzustellen in der Lage sind, wenn besondere Umstände in diesem Bereich gegeben sind.

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