RL 93/13/EWG : Art 3, Art 6
Sind in einem Hypotheken-Darlehensvertrag Verzugszinsen vorgesehen, deren Satz das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes übersteigt, ist das nationale Gericht beim Hypotheken-Vollstreckungsverfahren (nach Maßgabe des spanischen Rechts) verpflichtet, die Verzugszinsen neu berechnen zu lassen, damit der Zinsbetrag diese Schwelle nicht überschreitet.